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Kontaktinformationen der Ressort

Die Bremische Verwaltung hat pro Ressort eine Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, die Anträge nach dem BremIFG stellen möchten.


Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund


Der Senator für Kultur


Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz


Der Senator für Inneres


Die Senatorin für Justiz und Verfassung


Die Senatorin für Kinder und Bildung


Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport


Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau


Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa


Der Senator für Finanzen


Bremische Bürgerschaft


Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen


Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen


Die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit

Zusätzlich kann die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit angerufen werden, wenn das Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt angesehen wird. Die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wird von der Landesbeauftragten für Datenschutz wahrgenommen. Sie kontrolliert die Einhaltung des BremIFG bei der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Weitere Informationsmöglichkeiten

Neben dem Informationsfreiheitsgesetz ermöglichen auch das Bremische Umweltinformationsgesetz das Recht auf Zugang zu Informationen.